FAQs
Wer kann Mitglied bei BELeG werden? Dürfen auch Personen, die nicht in Lüdenscheid wohnen, beitreten?
Mitglied werden kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. Sitz in Lüdenscheid,
die bereit ist, die Ziele der Genossenschaft mitzutragen. In Ausnahmefällen können auch auswärtige Personen mit Bezug zu
Lüdenscheid aufgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
Wie setzt sich BELeG organisatorisch zusammen?
Wie alle Genossenschaften in Deutschland gehört BELeG einem Genossenschaftlichen Prüfungsverband an und besitzt die
Organe Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.
Als Vorstand sind derzeit gewählt:
- Patrick Granieczny
- Thomas Wagner
- Stefan Hoffmann
In den Aufsichtsrat gewählt sind:
- Severin Laumann (Vorsitzender)
- Guido Lange (stellv. Vorsitzender)
- Daniel Riegel
- Olaf Lexen
- Claudius Bartsch
Wie hoch ist die Mindesteinlage?
100 Euro
Gibt eine Höchstgrenze für die Einlage?
Gemäß Satzung nicht. Der Vorstand kann jedoch eine Begrenzung einführen und wieder aufheben, um das Verhältnis von
benötigtem und zur Verfügung stehendem Kapital auszubalancieren. Derzeit liegt die Obergrenze bei 1.000 Euro pro Mitglied.
Wann und in welcher Form ist ein Austritt möglich?
Eine Übertragung eines Anteils auf bestehende oder neue Mitglieder ist mit Zustimmung des Vorstands jederzeit möglich.
Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist 5 Jahre jeweils zum Jahresende. Diese Frist reduziert sich um die Jahre der bisherigen
Mitgliedschaft auf minimal 2 Jahre zum Jahresende.
Welches Risiko trage ich als Mitglied der BELeG im ungünstigsten Fall und wie wahrscheinlich ist dessen Eintritt?
Im ungünstigsten Fall (Insolvenz) verliert der Genossenschaftsanteil maximal seinen gesamten Wert. Eine Nachschusspflicht
(Pflicht zur Leistung weiterer Einlagen) besteht weder gesetzlich, noch satzungsmäßig. Der Vorstand besteht in der Regel aus
drei sachverständigen Mitgliedern, deren Geschäftsführung wie bei anderen Genossenschaften von einem Aufsichtsrat kontrolliert
wird. Da es sich nicht um ein besonders riskantes Geschäftsmodell handelt und der Vorstand die Genossenschaft und deren
Geschäfte mit der notwendigen Vorsicht aufmerksam und gewissenhaft zu führen hat, bewertet der gegenwärtige Vorstand das
Risiko des Totalverlustes des Geschäftsanteils als eher gering.
Welche Energieformen unterstützt und vermarktet BELeG?
Die Genossenschaft hat das Ziel die lokale Energiewende zu fördern und ist daher prinzipiell offen für jede Form der
Nutzung Erneuerbarer Energien. Derzeit ist neben unserem Stromtarif als erster Schritt allerdings ausschließlich die
Fotovoltaik im Fokus. Hierfür bieten wir ein interessantes Pachtmodell an. Hochwillkommen sind natürlich Neumitglieder
mit Begeisterung, Ideen und oder Know-How die unser Angebot ergänzend unterstützen möchten.
Wie funktioniert das angebotene Pachtmodell der BELeG?
Eine ausführliche Erläuterung unseres Pachtmodells finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik "Konzept", sowie in
unserem Flyer.
Ist ein Grundbucheintrag für die Fotovoltaikanlage notwendig?
Ja, sowohl im Eigenbetrieb als auch im Pachtmodell ist ein Grundbucheintrag sinnvoll und notwendig. Ansonsten hätte die
Genossenschaft keine Möglichkeit ihre Rechte geltend zu machen, falls Pachtzahlungen ausfallen oder das Gebäude verkauft wird.
Muss der Pächter die Anlage warten lassen?
Die Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter sind detailliert im Pachtvertrag geregelt.
Der Pächter ist aber nicht verpflichtet auf seine Kosten eine regelmäßige Wartung zu beauftragen.
Welche Objekte sind für die BELeG interessant?
Möglichst große, unverschattete Dachflächen ohne viele Aufbauten, Fenster, etc.
Welche Handwerker führen die Installation aus?
Das Ziel der Genossenschaft ist die Verbreitung von Wissen rund um die Nutzung Erneuerbarer Energien.
Hierzu sind lokale Handwerker als Multiplikatoren ideale Partner. Unsere Veranstaltungen (z.B. Runder Tisch Bürgerenergie)
stehen allen Handwerkern offen. Bei der Auftragsvergabe sollen nach Möglichkeit lokale Handwerker bevorzugt werden.
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